AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge die zwischen uns, der

SECUREMEN GmbH
Wecostrasse 3
D-53783 Eitorf
Tel.: +49 2243 917412 8
Fax +49 2243 91741 20
E-Mail: info@securemen.com
Amtsgericht Siegburg - HRB 14729

als Lieferant und unseren Kunden (nachfolgend als „Besteller“ bezeichnet), geschlossen werden, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gem. § 310 Abs. 1 BGB handelt. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne vom § 13 BGB keine Anwendung. Individualvereinbarungen und Angaben in Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor den Regelungen in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen besitzen ausschließliche Geltung, was bedeutet, dass unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers nur dann Vertragsbestandteil werden, sofern wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Schriftlichkeit im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen umfasst auch Textform (z.B. E-Mail). Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Besteller im Rahmen des Bestellverlaufs auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir auf die Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen einzelfallbezogen hinweisen müssten.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen, wie z. B. Mängelanzeigen sind schriftlich abzugeben.

1.6 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unserer Angebote sind freibleibend und unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir dem Besteller Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen (z.B. technische Dokumentationen) zur Verfügung gestellt haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. In Katalogen, Produktbeschreibungen und/oder auf unseren Internetseiten enthaltene Produktbilder und Texte, dürfen ebenfalls nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwendet werden.

2.2 Bestellungen geltend als Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit uns, an das der Besteller für die Dauer von einem Monat ab Zugang der Bestellung gebunden ist. Ein verbindlicher Vertrag gilt als zustande gekommen, sofern wir die Annahme des Angebots schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Lieferung der bestellten Ware innerhalb der in Satz 1 genannten Frist veranlassen.

2.3 Geringfügige Konstruktions-/Designänderungen bleiben vorbehalten, soweit sich die Kaufsache hierdurch lediglich unerheblich ändert und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

 

3. Preise und Zahlungsvereinbarungen

3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Transportversicherungskosten. Bei Lieferungen ins Ausland, sind etwaig anfallende Zölle ebenfalls von dem Besteller zu tragen. Beim Fehlen einer ausdrücklichen Preisvereinbarung, werden unserer am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis ohne Abzüge fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung

3.5 Der Besteller gerät mit Ablauf der in Ziffer 3.4 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers jedoch unberührt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur insoweit möglich, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Sofern nach Vertragsschluss von einer objektiven Gefährdung unseres Anspruchs auf Kaufpreiszahlung infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers auszugehen sein sollte, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung berechtigt. Sofern von uns die Herstellung einer Einzelanfertigung geschuldet ist, sind wir berechtigt, den Vertragsrücktritt zu erklären, wobei die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung insoweit unberührt bleiben.

 

5. Lieferung und Lieferverzug

5.1 Von uns angegebene Lieferzeiten gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, als ca.-Angaben. Das Vorliegen eines „Fixgeschäfts“ bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Für den Fall, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. höhere Gewalt, Pandemien/Epidemien, Betriebsbehinderungen (insb. Feuer, Wasser, Maschinenschaden), unverschuldete Lieferkettenunterbrechungen etc., nicht einhalten können, werden wir den Besteller über diesen Umstand unverzüglich informieren und zugleich die neue angemessene Lieferfrist mitteilen, wobei der Besteller unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Vertragsrücktritt berechtigt ist, sofern die nachträgliche Lieferung für ihn nachweislich ohne Interesse ist. Sofern auch die neue Lieferfrist wegen von uns nicht zu vertretener Umstände (S. 1) nicht eingehalten werden kann, sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, ganz oder teilweise von dem mit dem Besteller geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstattet werden.

5.3. Wir sind auch dann zum Vertragsrücktritt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers berechtigt, sofern wir den Liefergegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits unverschuldet nicht oder nicht rechtszeitig erhalten sollten. In diesem Falle werden wir den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben, sofern wir uns für einen Vertragsrücktritt entscheiden sollten. Auch dem Besteller steht infolge der Information über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden dem Besteller im Falle des Rücktritts – gleich von wem – bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4 Das Vorliegen von Lieferverzug bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für die Annahme von Lieferverzug ist in jedem Falle eine schriftliche Mahnung des Bestellers.

 

6. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Besteller über. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.

6.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller nicht unzumutbar sind.

6.3 Der Besteller darf die Entgegennahme unserer Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

6.4. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung der von dem Besteller bestellten Ware aus anderen, von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Wir sind berechtigt, eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5% des Netto-Auftragswertes pro Kalendertag, maximal jedoch 15% des Netto-Auftragswertes beginnend mit dem Folgetage des Tages, an dem die Voraussetzungen für den Annahmeverzug des Bestellers vorliegen, zu berechnen. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschalentschädigung entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wird uns vor, wobei eine Anrechnung des pauschalisiert berechneten Schadens auf einen konkret berechneten Schadensersatzanspruch erfolgt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen sollte, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

7.3 Für den Fall, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts nach angemessener Fristsetzung heraus zu verlangen.

7.4 Der Besteller ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Ein Widerruf der Einziehungsbefugnis setzt voraus, dass sich der Besteller mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befindet.

7.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, kann der Besteller beanspruchen, dass wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

 

8. Mängelansprüche des Käufers

8.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Bestellers aus gesondert abgegebenen Garantien

8.2 Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, soweit der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Besteller seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware und/oder rechtszeitigen schriftlichen Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Besteller ist verpflichtet, uns Ware, deren Mangelhaftigkeit gerügt wird, zu Prüfzwecken zu übersenden.

8.4. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung umfasst die Nacherfüllung weder die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Ware, noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation mangelfreier Ware.

8.5 Sofern mit dem Besteller eine Erstmusterprüfung vereinbart worden ist, ist die Rüge von solchen Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei der Erstmusterprüfung bei gehöriger Sorgfalt hätte feststellen können.

8.6 Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) handelt.

8.7 Die Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehende Verjährungsfrist findet auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß Ziffer 9.1 und 9.2.a) sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren hingegen ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9. Haftung und Schadensersatzansprüche

9. 1 Soweit sich aus den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, haften wir bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

9.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz lediglich im Falle eines vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns/Unterlassenes. In allen Fällen des Vorliegens einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,

b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich gemäß Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Wir haften nicht, soweit Schäden durch eine ungeeignete und unsachgemäße Verwendung unserer Produkte oder durch Nichtbeachtung von Datenblättern/ Produktanwendungsinformationen verursacht worden sind.

 

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Über die genauen Umstände der Verarbeitung der uns vom Besteller im Rahmen einer Bestellung bereitgestellten personenbezogenen Daten informieren wir in der unter www.securemen.com/privacy abrufbaren Betroffeneninformation nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittelt ein Besteller personenbezogene Daten einer dritten Person (z. B. Mitarbeiter), ist der Besteller verpflichtet, diese Personen rechtzeitig nach Maßgabe der DSGVO über die Datenverarbeitung durch uns zu informieren; wir sind zu einer Information der betroffenen Person nicht verpflichtet.

10.2 Uns steht das gewerbliche Eigentumsrecht an allen Unterlagen, Designs, Spezifikationen, Informationen oder Know-How zu, das wir dem Besteller im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellen. Der Besteller verpflichtet sich Unterlagen, Designs, Spezifikationen, Informationen oder Know-How, die er von uns zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhalten hat, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Wir sind berechtigt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller, die Herausgabe, Vernichtung/Löschung von Unterlagen und Informationen zu beanspruchen, an denen uns ein gewerbliches Eigentumsrecht zusteht.

 

11. Rechtswahl. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

11.1 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Lieferant und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2. Erfüllungsort ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, Eitorf.

11.3 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

11.4 Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder des ihr zugrunde liegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.

11.5 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der den Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrundeliegende Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Regelung mit dem Inhalt als vereinbart, der dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch beim Vorliegen einer Regelungslücke,